Wer benötigt eine:n Datenschutzbeauftragte:n?

Jedes Unternehmen, jeder Verein, jede Institution, in dem/der mehr als 19 Personen (Arbeitnehmer:innen, Praktikanten:innen, Auszubildende, Geschäftsführung) personenbezogene Daten automatisiert (also EDV- bzw. IT-gestützt) erheben, verarbeiten oder nutzen, sind gesetzlich zur Bestellung eines:einer betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Darunter fallen zum Beispiel Beschäftigte der Personalabteilung und der IT-Abteilung, Meister:innen deren Excel-basierte Schichtplanung personenbezogene Mitarbeiter:innendaten oder deren CNC-Steuerung personenbezogene Kund:innendaten enthalten oder Vertriebsmitarbeiter:innen, die persönliche Kontaktdaten von Kund:innen nutzen. Übrigens, auch persönliche oder auch nur personalisierte E-Mail-Adressen sind personenbezogene Daten.

Für viele – gerade kleinere und mittelständische – Unternehmen ist die Bestellung einer:eines Beschäftigten zur:zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht sinnvoll, da die Fortbildung zum Erwerb und Erhalt der gesetzlich geforderten Fachkunde nicht immer in einem angemessen Verhältnis zu dem Zeitaufwand für die eigentliche Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte/r steht. Für diese Fälle steht Werner Hülsmann Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.